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Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Stundungs- und Erlass-Stelle

Buchstaben / BereichTelefon 0941 5024 + Nebenstelle
A - B 5302
C - M 5305
N - SS 5302
SCH 5305
ST - Z 5305
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar