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Arbeitnehmer

Sie benötigen eine steuerliche Identifikationsnummer und sind in Deutschland nicht meldepflichtig?

Dann füllen Sie den Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamtdigital aus und reichen diesen als Anhang zu einer sonstigen Nachrichtüber ELSTER bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Eine eigenhändige Unterschrift ist dann nicht notwendig.
 

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Alternativ können Sie den Antrag auch unterschrieben in Papierform einreichen.

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren und ELStAM

Tipp: Übermitteln Sie Ihre Lohnsteuer-Arbeitnehmer-Formulare vollständig digital an Ihr Finanzamt!

Sie sind bereits bei mein ELSTER registriert?
Dann füllen Sie die entsprechenden Formulare unter folgendem Link unter dem Reiter "Lohnsteuer Arbeitnehmer" digital aus und senden es über Ihren ELSTER-Account an Ihr zuständiges Finanzamt.

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Alternativ können Sie die Formulare auch ausgedruckt und unterschrieben in Papierform einreichen:

Für 2025 ist zu beachten:

Die Antragsfrist endet am 30.11.2025

Technischer Hinweis zum Gebrauch der Antragsvordrucke

Auf der ersten Seite ist stets der Hauptvordruck auszuwählen. Anschließend können Sie die Anlagen, die Sie benötigen, auswählen. Danach können Sie über die Symbolleiste am oberen Rand zu den einzelnen Formularen (01, 02, 03, ...) navigieren und diese ausfüllen.

 

Steuerklasse II (Alleinerziehende)

Hinweis

Das Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)“ wurde aufgehoben.
In entsprechenden Fällen ist der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025“ mit der Anlage Kinder zu verwenden.

Bitte beachten Sie

Bei der Bearbeitung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ist zusätzlich zum Hauptvordruck des Antrags zwingend die Anlage Kinder auszuwählen. Ohne die Anlage Kinder kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Sind alle benötigten Anlagen ausgewählt worden, gelangt man über die Navigationsseite des Formulars am oberen Rand der Seite auf die nächsten Seiten des Antrags. Alternativ kann über den blauen Pfeil am unteren rechten Ende der Seite zur nächsten Seite navigiert werden.

Häufig gestellte Fragen zu den Themen Lohnsteuerabzug und Lohnsteuerermäßigung

Vorauswahl des FFW-Antrags

Navigationsleiste des FFW-Antrags

Weitere Informationen

Wissenswertes zu FFW-Formularen