Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Telefon 0941 5024 + Nebenstelle |
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Bereitschaftsdienst | 7294 |
Kanzlei | 7280 |
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische Anzeigen und Mitteilungen wie folgt erreichbar:
Montag - Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.