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Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern
Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.
Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deswegen folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern
Allgemeinverfügung vom 30.03.2022 (PDF, 3 Seiten, 160 KB)
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de.
Hinweis: Die bayerischen Formulare in der grünen Variante stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.